Jagdschutz



Der Jagdschutz ist eine zentrale Aufgabe im Wildtiermanagement und im Erhalt unserer Kulturlandschaft. Jagdschutzbeauftragte setzen sich für den Schutz wildlebender Tiere und ihrer Lebensräume ein. Sie überwachen die Einhaltung von jagdrechtlichen Vorschriften, bekämpfen Wilderei und kümmern sich um die Regulierung von Wildbeständen im Einklang mit ökologischen und wirtschaftlichen Interessen.

Darüber hinaus sind sie Ansprechpartner für Land- und Forstwirte sowie die Bevölkerung, wenn es um Wildschäden oder Konflikte mit Wildtieren geht. Ihre Arbeit umfasst auch Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten bei Wildtieren sowie die Förderung der Biodiversität. Der Jagdschutz trägt damit maßgeblich zu einem harmonischen Miteinander von Mensch und Natur bei.


Die Bestätigung als Jagdaufseher erfolgt durch die für den betreffenden Jagdbezirk örtlich zuständige untere Jagdbehörde sofern die Voraussetzungen nach § 43 Abs. 2 Satz 2 SächsLJagdG erfüllt sind.