Fischereiaufsicht

Die Fischereiaufsicht ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines nachhaltigen Fischereimanagements. Fischereiaufseher kontrollieren und schützen Gewässer sowie die darin lebenden Fischbestände. Sie überwachen die Einhaltung von Schonzeiten, Mindestmaßen und Fangbeschränkungen und sorgen dafür, dass die Regelungen des Fischereigesetzes eingehalten werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität sowie dem Schutz von Laichplätzen und Lebensräumen für Fische. Fischereiaufseher sind oft auch Ansprechpartner für Angler und beraten in Fragen des Natur- und Gewässerschutzes. Mit ihrem Engagement stellen sie sicher, dass unsere Gewässer als Lebensräume für Fische und andere Wasserlebewesen langfristig erhalten bleiben.


Die staatliche Fischereiaufsicht wird durch das LfULG orgnisiert. Sie ist für die Überwachung und Kontrolle der Regelungen des Sächsischen Fischereigesetzes (SächsFischG) und der Sächsischen Fischereiverordnung (SächsFischVO) zuständig. Derzeit sind 120 bestellte ehrenamtliche staatliche Fischereiaufseher im Freistaat Sachsen aktiv.